Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Hochrhein-Bodensee

Für Sie als Mitgliedsunternehmen unserer IHK stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Bereiche IHK-Beitrag und Mitgliederdaten zur Verfügung.



Was ist zu beachten?
Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Dies ist wichtig, da bei Antragstellung keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit stattfindet und wir nur richtig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Wenn Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF oder Bild Datei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller Dateien auf bis zu 31 Megabyte begrenzt ist.

Was ist noch wichtig?
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrags gespeichert. Unsere Informationen zum Datenschutz.
Weitere Informationen zu der IHK-Zugehörigkeit und den Mitgliedsbeiträgen.

Wie startet der Online-Antrag?
Wählen Sie unten auf dieser Seite einfach aus, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein sogenanntes Kleingewerbe oder um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Gemäß Ihrer Auswahl, werden Sie anschließend durch die entsprechenden Antragsmöglichkeiten geführt.

Anträge für Einzelunternehmen, GbR und eGbR nur für Mitglieder der IHK Hochrhein-Bodensee

ohne Eintragung im Handelsregister (für die Landkreise Konstanz, Lörrach, Waldshut).
Kontakt ✆ +49 7622 3907 242

Eine Änderung beim Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb ist relevant für die Höhe der Umlage und des gestaffelten Grundbeitrags.

Liegt der zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn über EUR 5.200,00 und wird aber voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung.

Bitte beachten Sie, sollte der voraussichtliche Gewerbeertrag/Gewinn unter EUR 5.200,00 liegen, dann verwenden Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr nochmal eine Berechnung erfolgen, sobald der effektive Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.



Der Antrag auf Beitragsbefreiung gilt nur für nicht im Handelsregister eingetragene, natürliche Personen und BGB-Gesellschaften.
Eine Befreiung vom Beitrag ist möglich, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich die Befreiungsgrenze von derzeit 5.200,00 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Sobald uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt vorliegt, wird die endgültige Abrechnung vorgenommen.



Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.


Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
Mitteilung ausfüllen

Erklärung zum IHK-Beitrag
Sie haben Ihr Gewerbe erstmals neu begonnen, wiederaufgenommen oder Ihre Tätigkeit aktuell in unseren IHK-Bezirk verlegt – dann möchten wir gerne folgende Hinweise zum IHK-Beitrag und zu den Befreiungsmöglichkeiten geben. Wenn eine dieser Voraussetzungen (oder beide) für Sie zutrifft/zutreffen, dann stellen Sie bitte hier Ihren Antrag.
Antrag ausfüllen


Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.


Anträge für Handelsregisterfirmen

Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, MIT Eintragung im Handelsregister wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.
Firmen Landkreis Konstanz
Kontakt ✆ +49 7531 2860 235
Firmen Landkreise Lörrach, Waldshut-Tiengen
Kontakt ✆ +49 7622 3907 298

Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer



Eine Änderung beim Gewerbeertrag ist relevant für die Höhe der Umlage und des gestaffelten Grundbeitrags.

Wird der Gewerbeertrag für das laufende Jahr voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Beitragsbescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Anpassung auf einen Gewerbeertrag EUR 0,00 bzw. bei einem Gewerbeverlust der Grundbeitrag bestehen bleibt und derzeit mindestens EUR 230,00 beträgt.

Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr nochmal eine Berechnung erfolgen, sobald der effektive Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.



Bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen Freien Beruf ausüben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, wird, gegen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, bei unserer Beitragsveranlagung nur ein Zehntel der Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.

Ob eine „Zehntel Regelung“ bereits beantragt wurde, können Sie dem aktuellen Beitragsbescheid entnehmen. In diesem Fall ist in der 10. Spalte unter „Beitragsanteil in % (8)“ der Wert mit 10 % eingetragen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom IHK-Zugehörigen nachzuweisen und kann sich z. B. durch Veränderungen bei den Gesellschaftern jederzeit ändern. Wir bitten daher Änderungen unverzüglich mitzuteilen. In gewissen Abständen erfolgt durch unsere IHK auch eine wiederholte Abfrage zu den erforderlichen Voraussetzungen. Hierbei bitten wir ebenfalls um Ihre Mitwirkung. Sie können gerne diesen Online-Antrag für Ihre Rückmeldung nutzen.



IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung III. Ziff. 2. 2 a) gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.


Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.


Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus.
Mitteilung ausfüllen


Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.