Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung beim Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb ist relevant für die Höhe der Umlage und des gestaffelten Grundbeitrags.
Liegt der zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn über EUR 5.200,00 und wird aber voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung.
Bitte beachten Sie, sollte der voraussichtliche Gewerbeertrag/Gewinn unter EUR 5.200,00 liegen, dann verwenden Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr nochmal eine Berechnung erfolgen, sobald der effektive Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.Beitragsbefreiung
Der Antrag auf Beitragsbefreiung gilt nur für nicht im Handelsregister eingetragene, natürliche Personen und BGB-Gesellschaften.
Eine Befreiung vom Beitrag ist möglich, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn aus
Gewerbebetrieb voraussichtlich die Befreiungsgrenze von derzeit 5.200,00 Euro pro Jahr
nicht übersteigt.
Sobald uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt vorliegt, wird
die endgültige Abrechnung vorgenommen.
Ratenzahlung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
Rückantwort für Neumitglieder
Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
➤ Mitteilung ausfüllen
Erklärung zum IHK-Beitrag
Sie haben Ihr Gewerbe erstmals neu begonnen, wiederaufgenommen oder Ihre Tätigkeit aktuell in unseren IHK-Bezirk verlegt – dann möchten wir gerne folgende Hinweise zum IHK-Beitrag und zu den Befreiungsmöglichkeiten geben.
Wenn eine dieser Voraussetzungen (oder beide) für Sie zutrifft/zutreffen, dann stellen Sie bitte hier Ihren Antrag.
➤ Antrag ausfüllen
Stundung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.