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Online-Anträge

OHNE Eintragung im Handelsregister
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Antragsteller

Angaben zum Gewerbe

Beitragsbefreiung für das aktuelle Wirtschaftsjahr

Gilt für alle natürlichen Personen und GbR’s, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich die Befreiungsgrenze von derzeit EUR 5.200,00 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Sobald uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt vorliegt, wird die endgültige Abrechnung vorgenommen.

Befreiung für Existenzgründer

Gilt nur für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Sie gilt nicht bei GbR’s.
Ich bestätige, dass ich in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor meiner Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, aus selbständiger/freiberuflicher Arbeit erzielt habe, noch war ich an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt. Darüber hinaus bestätige ich, dass mein Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr meiner Betriebseröffnung und in den drei nachfolgenden Jahren 25.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sollte der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb diese Grenze wider Erwarten überschreiten, dann werde ich die IHK Hochrhein-Bodensee unaufgefordert und unverzüglich hierüber informieren.



WICHTIG: Ihr Antrag wird bei uns entsprechend erfasst, eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Der Antrag gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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