Bitte nur die Bilanzsumme für die in unserem IHK-Bezirk befindlichen Unternehmen bzw. Betriebsstätten angeben, ggf. die Bilanzsumme nach den Vorschriften für die Gewerbesteuererhebung zerlegen.
Ggf. ebenso den Umsatz wie oben beschrieben zerlegen.
Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (bezogen auf die Betriebsstätten im IHK-Bezirk).