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Antragsteller

Angaben zur Firma

Erhebungsbogen für Großbetriebe

Bilanzwerte, Umsätze, Beschäftigungszahlen
Für die Festsetzung des Grundbeitrages werden die aufgeführten Kriterien von uns wie folgt erfüllt:

Bitte nur die Bilanzsumme für die in unserem IHK-Bezirk befindlichen Unternehmen bzw. Betriebsstätten angeben, ggf. die Bilanzsumme nach den Vorschriften für die Gewerbesteuererhebung zerlegen.


Ggf. ebenso den Umsatz wie oben beschrieben zerlegen.


Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (bezogen auf die Betriebsstätten im IHK-Bezirk).


Erhebungsbogen auf Wunsch per E-Mail

Die Anfrage zu den Bilanzwerten, Umsätzen und Beschäftigungszahlen wird in gewissen Jahresabständen durch unsere IHK wiederholt. Es ist geplant, unser Anschreiben zum Erhebungsbogen auf Wunsch künftig auch direkt per E-Mail an Ihre Firma zu übersenden. Besteht Ihrerseits Interesse, dann teilen Sie uns dies gerne hier mit.

Bitte hier die zum Empfang berechtigte E-Mail Adresse Ihrer Firma eintragen. Ohne Eintrag - erfolgt die Zusendung per Post.

WICHTIG: Die übermittelten Werte werden in die Grundbeitragsstaffel übernommen. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
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