Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften
Die Tätigkeit unserer GmbH, UG erschöpft sich in der Komplementärfunktion (persönlich haftende Gesellschafterin i. S. § 161 Abs. 1 HGB) in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft (*bitte unten eintragen), die ebenfalls Mitglied bei der IHK Hochrhein-Bodensee ist.
Wir beantragen daher für die Komplementärgesellschaft die Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent (von derzeit EUR 230,00 auf EUR 115,00).
Hinweis: Wenn der Grundbeitrag im aktuellen Beitragsbescheid bereits der Reduzierung auf EUR 115,00 entspricht, dann liegt uns Ihr Antrag bereits vor und muss nicht erneut gestellt werden. Er gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind.