IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Allgemeine Änderungsmitteilungen

Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer

Anpassung des IHK-Beitrags

Eine Änderung beim Gewerbeertrag ist relevant für die Höhe der Umlage und des gestaffelten Grundbeitrags.

Wird der Gewerbeertrag für das laufende Jahr voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Beitragsbescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Anpassung auf einen Gewerbeertrag EUR 0,00 bzw. bei einem Gewerbeverlust der Grundbeitrag bestehen bleibt und derzeit mindestens EUR 230,00 beträgt.

Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr nochmal eine Berechnung erfolgen, sobald der effektive Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

Besondere Regelung für Angehörige der Freien Berufe

Bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen Freien Beruf ausüben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, wird, gegen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, bei unserer Beitragsveranlagung nur ein Zehntel der Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.

Ob eine „Zehntel Regelung“ bereits beantragt wurde, können Sie dem aktuellen Beitragsbescheid entnehmen. In diesem Fall ist in der 10. Spalte unter „Beitragsanteil in % (8)“ der Wert mit 10 % eingetragen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom IHK-Zugehörigen nachzuweisen und kann sich z. B. durch Veränderungen bei den Gesellschaftern jederzeit ändern. Wir bitten daher Änderungen unverzüglich mitzuteilen. In gewissen Abständen erfolgt durch unsere IHK auch eine wiederholte Abfrage zu den erforderlichen Voraussetzungen. Hierbei bitten wir ebenfalls um Ihre Mitwirkung. Sie können gerne diesen Online-Antrag für Ihre Rückmeldung nutzen.

Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften

IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung III. Ziff. 2. 2 a) gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Ratenzahlung

Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.

Rückantwort für Neumitglieder

Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
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Stundung

Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.