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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  
Potsdam

Online-Anträge

Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Potsdam

Für Sie als Mitgliedsunternehmen unserer IHK stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Bereiche IHK-Beitrag und Mitgliederdaten zur Verfügung.

Was ist zu beachten?
Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Dies ist wichtig, da bei Antragstellung keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit stattfindet und wir nur richtig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Wenn Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF oder Bild Datei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller Dateien auf bis zu 31 Megabyte begrenzt ist.

Was ist noch wichtig?
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrags gespeichert. Unsere Informationen zum Datenschutz Datenschutzerklärung.

Wie startet der Online-Antrag?
Wählen Sie unten auf dieser Seite einfach aus, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein sogenanntes Kleingewerbe oder um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Gemäß Ihrer Auswahl werden Sie anschließend durch die entsprechenden Antragsmöglichkeiten geführt.
Ihr Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen
Einzelunternehmen und GbR‘s

Eine Änderung beim Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb ist relevant für die Höhe des gestaffelten Grundbeitrages und der Umlage. Liegt der zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn über EUR 5.200,00 und wird aber voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung des vorläufig veranlagten Beitrages.

Bitte beachten Sie, sollte der voraussichtliche Gewerbeertrag/Gewinn unter EUR 5.200,00 liegen, verwenden Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr eine erneute Berechnung erfolgen, sobald der festgesetzte Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Der Antrag auf Beitragsbefreiung gilt nur für nicht im Handelsregister eingetragene, natürliche Personen und BGB-Gesellschaften (GbR).
Eine Befreiung vom Beitrag ist möglich, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich die Freistellungsgrenze von 5.200,00 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Sobald uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt vorliegt, wird die endgültige Abrechnung vorgenommen.

➤ Antrag ausfüllen
Mit Gesetzesänderung vom 24.12.2003 wurde eine Regelung für die Beitragsbefreiung für Existenzgründer in das IHK-Gesetz aufgenommen. Gem. § 3 Abs. 3 des IHK-Gesetzes besteht für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind eine Beitragsbefreiung für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauffolgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr nur von der Umlage, sofern der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt und wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt haben und nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
Ihr Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, mit Eintragung im Handelsregister wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.

Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Liquidation
Insolvenz

➤ Antrag ausfüllen

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
Eine Änderung der Höhe des Umsatzes hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags.
➤ Antrag ausfüllen
Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle allgemein gültig sind.

Freistellung vom IHK -Beitrag, da der nichthandwerkliche Umsatz unter 130.000 Euro jährlich liegt.
➤ Antrag ausfüllen
Bekanntgabe Bankverbindung für Guthabenerstattung.
➤ Antrag ausfüllen