Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Potsdam
Für Sie als Mitgliedsunternehmen unserer IHK stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Bereiche IHK-Beitrag und Mitgliederdaten zur Verfügung.
Was ist zu beachten?
Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Dies ist wichtig, da bei Antragstellung keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit stattfindet und wir nur richtig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Wenn Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF oder Bild Datei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller Dateien auf bis zu 31 Megabyte begrenzt ist.
Was ist noch wichtig?
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrags gespeichert. Unsere Informationen zum Datenschutz Datenschutzerklärung.
Wie startet der Online-Antrag?
Wählen Sie unten auf dieser Seite einfach aus, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein sogenanntes Kleingewerbe oder um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Gemäß Ihrer Auswahl werden Sie anschließend durch die entsprechenden Antragsmöglichkeiten geführt.
Ihr Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen
Eine Änderung beim Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb ist relevant für die Höhe des gestaffelten Grundbeitrages und der Umlage. Liegt der zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn über EUR 5.200,00 und wird aber voraussichtlich wesentlich geringer sein, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, dann nutzen Sie gerne den Antrag auf Anpassung des vorläufig veranlagten Beitrages.
Bitte beachten Sie, sollte der voraussichtliche Gewerbeertrag/Gewinn unter EUR 5.200,00 liegen, verwenden Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung wird generell für jedes Beitragsjahr eine erneute Berechnung erfolgen, sobald der festgesetzte Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.➤ Antrag ausfüllen
Eine Befreiung vom Beitrag ist möglich, wenn der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich die Freistellungsgrenze von 5.200,00 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Sobald uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vom Finanzamt vorliegt, wird die endgültige Abrechnung vorgenommen.
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Ihr Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Liquidation
Insolvenz
➤ Antrag ausfüllen
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.➤ Antrag ausfüllen
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Allgemeine Anträge
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