Antrag auf eingetragene Handwerksbetriebe/gemischt-gewerbliche Unternehmen
Freistellung vom IHK -Beitrag, da der nichthandwerkliche Umsatz unter 130.000 Euro jährlich liegt.
Freistellung vom IHK -Beitrag, da der nichthandwerkliche Umsatz unter 130.000 Euro jährlich liegt.