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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  
Potsdam

Online-Anträge

Allgemeine Änderungsmitteilungen

Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Liquidation
Insolvenz

Anpassung des IHK-Beitrags (Umlage)

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

Ratenzahlung

Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten ab Bescheiddatum.

Stundung

Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.

Umsatzfragebogen (Grundbeitrag)

Eine Änderung der Höhe des Umsatzes hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags.