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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  
Saarland

Online Formulare

Herzlich Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Saarland

Bequem und einfach. Nutzen Sie unser Online-Antrags-Angebot, um uns Ihr Anliegen als Mitglied der IHK Saarland mitzuteilen.

Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Wählen Sie unter der für Sie passenden Unternehmensform den gewünschten Antrag aus und teilen uns Ihr Anliegen mit. Für jeden Antrag benötigen Sie Ihre Identnummer. Diese finden Sie u.a. auf unserem Begrüßungsschreiben oder auf Ihrem Beitragsbescheid. Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus.

Was ist noch wichtig?
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrags gespeichert.

Unsere Informationen zum Datenschutz.
Weitere Informationen zu der IHK-Zugehörigkeit und den Mitgliedsbeiträgen.

Allgemeine Anträge
Gültig für alle Gewerbetreibende

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des Grundbeitrags, der gestaffelt ist und des zu zahlenden Umlagehebesatzes. Wird nach Ihrer Berechnung der erwartete Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, können Sie diesen Antrag auf Anpassung verwenden. Wichtiger Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung erfolgt generell für jedes Beitragsjahr eine erneute Berechnung, sobald der festgesetzte Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung uns vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden automatisch erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.
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Teilen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Rückerstattung der Beiträge mit.
Hinweis: Mitglied und Kontoinhaber müssen identisch sein.

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Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen, GbR’s und eGbR‘s ohne Eintragung im Handelsregister.

Beitragsfreistellung nach Gewerbeertrag
Für Einzelunternehmen, GbR’s und eGbR‘s gilt die Beitragsfreistellung (§ 3 Abs. 3 S. 3 IHKG) wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich 5.200,00 € im Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12. des Jahres) nicht übersteigt. Die endgültige Beitragsveranlagung erfolgt, wenn der von der Finanzverwaltung festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn uns vorliegt.

Beitragsfreistellung als Existenzgründer (gilt nicht für GbR’s und eGbR‘s)
Gem. § 3 Abs. 3 des IHK-Gesetzes besteht für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind eine Beitragsbefreiung für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauffolgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr nur von der Umlage, sofern der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt und wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt haben und nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.

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