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Saarland

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Antragsteller

Angaben zum Unternehmen

Antrag auf Überprüfung der Beitragsfreistellung

Hinweis: Sofern uns von der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der Veranlagung bereits Steuerdaten vorliegen, werden diese vorrangig verwendet.

Beitragsfreistellung für Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR) und eingetragenen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (eGbR) nach Gewerbeertrag

dass mein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und mein Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im laufenden Jahr 5.200,00 € voraussichtlich nicht übersteigt. Ich bin KEIN Existenzgründer.

Beitragsfreistellung für Einzelunternehmen als Existenzgründer Sie gilt nicht für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR) und eingetragenen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (eGbR)!!!

  • in den letzten fünf Jahren keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt habe,
  • in den letzten fünf Jahren nicht mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war,
  • dass ich mein Einzelunternehmen nicht vor dem 01.01.2004 gewerblich gemeldet habe.

  • Das Jahr in dem das Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet ist.

    Ferner versichere ich, dass mein Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist.
    Nach meiner betriebswirtschaftlichen Vorschau wird der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb meines Unternehmens im laufenden Jahr 25.000,00 € voraussichtlich nicht überschreiten.
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