Beitragsfreistellung für Einzelunternehmen als Existenzgründer
Sie gilt nicht für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR) und eingetragenen Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts (eGbR)!!!
in den letzten fünf Jahren keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt habe,
in den letzten fünf Jahren nicht mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem
Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war,
dass ich mein Einzelunternehmen nicht vor dem 01.01.2004 gewerblich gemeldet habe.
Das Jahr in dem das Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet ist.
Ferner versichere ich, dass mein Unternehmen nicht im Handelsregister
eingetragen ist.
Nach meiner betriebswirtschaftlichen Vorschau wird der Gewerbeertrag/Gewinn aus
Gewerbebetrieb meines Unternehmens im laufenden Jahr 25.000,00 € voraussichtlich nicht überschreiten.