Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des Grundbeitrags, der gestaffelt ist und des zu zahlenden Umlagehebesatzes. Wird nach Ihrer Berechnung der erwartete Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, können Sie diesen Antrag auf Anpassung verwenden. Wichtiger Hinweis: Auch ohne vorherigen Antrag auf Anpassung erfolgt generell für jedes Beitragsjahr eine erneute Berechnung, sobald der festgesetzte Gewerbeertrag des jeweiligen Jahres durch die Finanzverwaltung uns vorliegt bzw. geändert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden automatisch erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.
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