0345 2126-232
IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Willkommen! Ihre IHK Halle-Dessau stellt Online-Anträge zur Bearbeitung bereit.

Für Sie als IHK-zugehörige Unternehmen stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Mitteilung veränderter Beitrags- und Unternehmensdaten zur Verfügung.

Was ist zu beachten?
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Schreibfehler. Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe Ihrer IHK-Mitgliedsnummer, die Sie auf dem Beitragsbescheid finden. Bei der Antragstellung erfolgt keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit.
Wir können nur richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeiten.
Sofern Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF- oder Bilddatei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller übermittelten Dateien auf 30 MB begrenzt ist.

Was ist sonst noch wichtig?
Wir speichern Ihre Daten nur zum Zweck der Verarbeitung Ihres Antrags. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: beitrag@halle.ihk.de
Telefon: 0345/2126-232
Fax: 0345/212644-232

Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle Unternehmen allgemein gültig sind.

Hier können Sie uns Ihre im Bezirk der IHK Halle-Dessau erwirtschafteten Umsätze (für maximal 4 Jahre rückwirkend) übermitteln.
Hinweise zu den Umsatzangaben finden Sie auf der Rückseite des Rückantwortbelegs, der Ihrem Beitragsbescheid beiliegt.

➤ Antrag ausfüllen
Hier können Sie uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung von Beitrags-Guthaben mitteilen.
➤ Antrag ausfüllen
Teilen Sie Ihre neue Adresse der IHK mit.
➤ Antrag ausfüllen
Sie brauchen eine Kopie Ihres aktuellen Beitragsbescheides oder eines älteren Beitragsbescheides? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Sie erhalten von uns die Kopie des Bescheides per E-Mail oder per Post. Bitte wählen Sie am Ende der Seite die Versandart.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 12 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Wir empfehlen eine Frist von 12 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
Mit dem folgenden Antrag haben Sie die Möglichkeit der IHK eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Vor dem Abschicken des Antrages muss ein Vordruck unterschrieben zum Upload eingescannt werden.
➤ Antrag ausfüllen
Freistellung vom IHK -Beitrag, da der nichthandwerkliche Umsatz unter 130.000 Euro jährlich liegt.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrags / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- € erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anpassung des Beitrages.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur der Vorauszahlung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.

➤ Antrag ausfüllen
Die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung für IHK-zugehörige Unternehmer(innen) nach Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die mögliche Beitragsfreistellung bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr der IHK (01.01. bis 31.12. des Jahres). Eine Beitragsfreistellung wird derzeit gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 € im Geschäftsjahr nicht übersteigt.

➤ Antrag ausfüllen
Mit Gesetzesänderung vom 24.12.2003 wurde eine Regelung für die Beitragsbefreiung für Existenzgründer in das IHK-Gesetz aufgenommen. Gem. § 3 Abs. 3 des IHK-Gesetzes besteht für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind eine Beitragsbefreiung für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauffolgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr nur von der Umlage, sofern der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt und wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt haben und nicht an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Handelsregisterfirmen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, mit Eintragung im Handelsregister wie eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrags / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat nur Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages. Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung. Möchten Sie den gestaffelten Grundbeitrag anpassen, nutzen Sie bitte den Umsatzfragebogen zur Beitragsveranlagung. Der Mindestgrundbeitrag bei Handelsregisterfirmen beträgt 170,00 €.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur der Vorauszahlung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.

➤ Antrag ausfüllen
IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung II. Ziff. 2.4 gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.
➤ Antrag ausfüllen

Bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen Freien Beruf ausüben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, wird, gegen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, bei unserer Beitragsveranlagung nur ein Zehntel der Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.

Ob eine „Zehntel Regelung“ bereits beantragt wurde, können Sie dem aktuellen Beitragsbescheid entnehmen. In diesem Fall ist in der 2. Tabelle (Umlage) unter „IHK-Anteil in %“ der Wert mit 10 % eingetragen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom IHK-Zugehörigen nachzuweisen und kann sich z. B. durch Veränderungen bei den Gesellschaftern jederzeit ändern. Wir bitten daher Änderungen unverzüglich mitzuteilen. In gewissen Abständen erfolgt durch unsere IHK auch eine wiederholte Abfrage zu den erforderlichen Voraussetzungen. Hierbei bitten wir ebenfalls um Ihre Mitwirkung. Sie können gerne diesen Online-Antrag für Ihre Rückmeldung nutzen.

➤ Antrag ausfüllen