Willkommen! Ihre IHK Halle-Dessau stellt Online-Anträge zur Bearbeitung bereit.
Für Sie als IHK-zugehörige Unternehmen stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Mitteilung veränderter Beitrags- und Unternehmensdaten zur Verfügung.
Was ist zu beachten?
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Schreibfehler. Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe Ihrer IHK-Mitgliedsnummer, die Sie auf dem Beitragsbescheid finden. Bei der Antragstellung erfolgt keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit.
Wir können nur richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeiten.
Sofern Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF- oder Bilddatei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller übermittelten Dateien auf 30 MB begrenzt ist.
Was ist sonst noch wichtig?
Wir speichern Ihre Daten nur zum Zweck der Verarbeitung Ihres Antrags. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: beitrag@halle.ihk.de
Telefon: 0345/2126-232
Fax: 0345/212644-232
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Allgemeine Anträge
Hinweise zu den Umsatzangaben finden Sie auf der Rückseite des Rückantwortbelegs, der Ihrem Beitragsbescheid beiliegt.
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Anträge für Kleingewerbetreibende
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrags / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- € erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anpassung des Beitrages.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur der Vorauszahlung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.➤ Antrag ausfüllen
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Anträge für Handelsregisterfirmen
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrags / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat nur Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages. Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung. Möchten Sie den gestaffelten Grundbeitrag anpassen, nutzen Sie bitte den Umsatzfragebogen zur Beitragsveranlagung. Der Mindestgrundbeitrag bei Handelsregisterfirmen beträgt 170,00 €.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur der Vorauszahlung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.➤ Antrag ausfüllen
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Bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen Freien Beruf ausüben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, wird, gegen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, bei unserer Beitragsveranlagung nur ein Zehntel der Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.
Ob eine „Zehntel Regelung“ bereits beantragt wurde, können Sie dem aktuellen Beitragsbescheid entnehmen. In diesem Fall ist in der 2. Tabelle (Umlage) unter „IHK-Anteil in %“ der Wert mit 10 % eingetragen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom IHK-Zugehörigen nachzuweisen und kann sich z. B. durch Veränderungen bei den Gesellschaftern jederzeit ändern. Wir bitten daher Änderungen unverzüglich mitzuteilen. In gewissen Abständen erfolgt durch unsere IHK auch eine wiederholte Abfrage zu den erforderlichen Voraussetzungen. Hierbei bitten wir ebenfalls um Ihre Mitwirkung. Sie können gerne diesen Online-Antrag für Ihre Rückmeldung nutzen.➤ Antrag ausfüllen