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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Anpassung des IHK-Beitrags

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrags / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat nur Auswirkungen auf die Höhe des Umlagebeitrages. Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung. Möchten Sie den gestaffelten Grundbeitrag anpassen, nutzen Sie bitte den Umsatzfragebogen zur Beitragsveranlagung. Der Mindestgrundbeitrag bei Handelsregisterfirmen beträgt 170,00 €.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur der Vorauszahlung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachveranlagt.

Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften (Ermäßigungsantrag)

IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung II. Ziff. 2.4 gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Besondere Regelung für Angehörige der Freien Berufe

Bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend einen Freien Beruf ausüben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, wird, gegen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen, bei unserer Beitragsveranlagung nur ein Zehntel der Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.

Ob eine „Zehntel Regelung“ bereits beantragt wurde, können Sie dem aktuellen Beitragsbescheid entnehmen. In diesem Fall ist in der 2. Tabelle (Umlage) unter „IHK-Anteil in %“ der Wert mit 10 % eingetragen.

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom IHK-Zugehörigen nachzuweisen und kann sich z. B. durch Veränderungen bei den Gesellschaftern jederzeit ändern. Wir bitten daher Änderungen unverzüglich mitzuteilen. In gewissen Abständen erfolgt durch unsere IHK auch eine wiederholte Abfrage zu den erforderlichen Voraussetzungen. Hierbei bitten wir ebenfalls um Ihre Mitwirkung. Sie können gerne diesen Online-Antrag für Ihre Rückmeldung nutzen.