Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften (Ermäßigungsantrag)
Die Tätigkeit unserer GmbH, UG erschöpft sich in der Komplementärfunktion (persönlich haftende Gesellschafterin i. S. § 161 Abs. 1 HGB) in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft (*bitte unten eintragen), die ebenfalls Mitglied bei der
IHK Halle-Dessau ist.
Wir beantragen daher für die Komplementärgesellschaft die Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent (von derzeit EUR 170,00 auf EUR 85,00).
Hinweis: Wenn der Grundbeitrag im aktuellen Beitragsbescheid bereits der Reduzierung auf EUR 85,00 entspricht, dann liegt uns Ihr Antrag für dieses Beitragsjahr bereits vor und muss nicht erneut gestellt werden.