0381 338642
Unternehmensdaten und Beitrag
  

Online-Anträge

Willkommen! Ihre IHK zu Rostock stellt Online-Anträge zur Bearbeitung bereit.

Für Sie als IHK-zugehörige Unternehmen stellen wir hier einige Online-Anträge zur direkten, schnellen und sicheren Kommunikation für die Mitteilung veränderter Beitrags- und Unternehmensdaten zur Verfügung.

Was ist zu beachten?
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Schreibfehler. Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe Ihrer IHK-Identnummer, die Sie auf dem Beitragsbescheid finden. Bei der Antragstellung erfolgt keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit.
Nur richtig und vollständig ausgefüllte Anträge können wir bearbeiten.
Sofern Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF- oder Bilddatei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller übermittelten Dateien auf 30 MB begrenzt ist.

Was ist sonst noch wichtig?
Wir speichern Ihre Daten nur zum Zweck der Verarbeitung Ihres Antrags. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und Informationspflichten.

Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.

Bei Fragen zu unseren Antragsformularen erreichen Sie uns unter ✆ +49 381 338 642
Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle allgemein gültig sind.

Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister.

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag/Gewinn über 5.200,00 € erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die im aktuellen Bescheid vorläufig zu Grunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anpassung des IHK-Beitrags.

Sollte der Gewerbeertrag/Gewinn unter 5.200,00 € liegen, dann verwenden Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Für natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gilt die Beitragsfreistellung (§ 3 Abs. 3 S. 3 IHKG) wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich 5.200,00 € im Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12. des Jahres) nicht übersteigt. Die endgültige Beitragsveranlagung erfolgt, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn vorliegt.
➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten IHK-zugehörigen Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Diese kann maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt werden.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Handelsregisterunternehmen
e.K. (eingetragener Kaufmann), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG u.s.w.)

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Wir bieten IHK-zugehörigen Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Diese kann maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt werden.
➤ Antrag ausfüllen