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Online-Anträge

Anpassung des IHK-Beitrags

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

Stundung

Wir bieten IHK-zugehörigen Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Diese kann maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt werden.