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Online-Anträge
  

Willkommen im Bereich „Online-Anträge“

Für Mitgliedsunternehmen stellen wir hier die Online-Anträge „IHK-Beitrag“ und „Unternehmensdaten“ zur Verfügung. Die Übermittlung der Daten erfolgt unter strengen Sicherheitsstandards.

Was ist zu beachten?
Bitte füllen Sie Ihren Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler und Zahlendreher. Bei der Antragstellung findet keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit statt. Wir können nur korrekt ausgefüllte Anträge bearbeiten. Wenn Sie uns Nachweise als PDF oder Bild-Dateien senden, beachten Sie bitte die maximale Gesamtgröße von 31 MB. Vielen Dank!

Wie startet der Online-Antrag?
Wählen Sie unten auf dieser Seite aus, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen handelt oder nicht. Anschließend führen wir Sie durch die entsprechenden Antragsmöglichkeiten.

Anträge für nicht im Handelsregister eingetragene Firmen

Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das laufende Jahr berichtigen zu lassen, falls der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Für das laufende Jahr erheben wir eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Bemessungsgrundlage). Sollten Bemessungsgrundlagen später durch die Finanzverwaltung geändert werden, berichtigen wir ohne gesonderte Aufforderung auch Ihre Beitragsveranlagung.
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Eine Beitragsfreistellung wird gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
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Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für im Handelsregister eingetragene Firmen

Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das laufende Jahr berichtigen zu lassen, falls der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Für das laufende Jahr erheben wir eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Bemessungsgrundlage). Sollten Bemessungsgrundlagen später durch die Finanzverwaltung geändert werden, berichtigen wir ohne gesonderte Aufforderung auch Ihre Beitragsveranlagung.
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Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.
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Unternehmensdaten

Informationen zu Sprechtagen, überwiegend kostenlosen, aber auch kostenpflichtigen Veranstaltungen und Weiterbildungsangeboten per E-Mail erhalten.
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