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Anpassung des IHK-Beitrags

Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das laufende Jahr berichtigen zu lassen, falls der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Für das laufende Jahr erheben wir eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Bemessungsgrundlage). Sollten Bemessungsgrundlagen später durch die Finanzverwaltung geändert werden, berichtigen wir ohne gesonderte Aufforderung auch Ihre Beitragsveranlagung.