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Anpassung des IHK-Beitrags

Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das laufende Jahr berichtigen zu lassen, falls der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Für das laufende Jahr erheben wir eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Bemessungsgrundlage). Sollten Bemessungsgrundlagen später durch die Finanzverwaltung geändert werden, berichtigen wir ohne gesonderte Aufforderung auch Ihre Beitragsveranlagung.

Mitteilung Bankverbindung

Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.