Anpassung des IHK-Beitrags
Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung für das laufende Jahr berichtigen zu lassen, falls der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Für das laufende Jahr erheben wir eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Bemessungsgrundlage). Sollten Bemessungsgrundlagen später durch die Finanzverwaltung geändert werden, berichtigen wir ohne gesonderte Aufforderung auch Ihre Beitragsveranlagung.
Beitragsbefreiung für das aktuelle Jahr
Eine Beitragsfreistellung wird gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Mitteilung Bankverbindung
Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.