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Online-Anträge

Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer Niederrheinischen IHK Duisburg ∙ Wesel ∙ Kleve zu Duisburg

Hier finden Sie online ausfüllbare Formulare, die Ihnen die Antragstellung bei uns erleichtern. Bitte beachten Sie, dass keine Überprüfung der eingegebenen Daten auf Richtigkeit stattfindet. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Nur richtig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.

Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Für natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gilt die Beitragsfreistellung wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich 5.200,00 € im Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12. des Jahres) nicht übersteigt. Die Beitragsveranlagung erfolgt, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn vorliegt.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Handelsregisterfirmen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, mit Eintragung im Handelsregister wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann) oder mit Eintragung im Genossenschaftsregister.

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Allgemeine Anträge

Bekanntgabe Bankverbindung für Guthabenerstattung.
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