Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.Beitragsbefreiung
Für natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gilt die Beitragsfreistellung wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich 5.200,00 € im Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12. des Jahres) nicht übersteigt. Die Beitragsveranlagung erfolgt, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn vorliegt.