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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Anpassung des IHK-Beitrags

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Korrektur, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

Für Komplementärgesellschaften

Die IHK entlastet die typische Rechtsform von mittelständischen Unternehmen, die GmbH & Co. KG, beim Mitgliedsbeitrag. GmbHs, deren Tätigkeit sich auf die Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Niederrheinischen IHK zugehörigen Personengesellschaft beschränkt, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 %.