Was ist zu beachten?
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe Ihrer IHK-Identnummer, die Sie auf dem Beitragsbescheid oder dem Begrüßungsschreiben finden. Bei der Antragstellung erfolgt keine Überprüfung der Daten im Antragsformular auf Richtigkeit.
Wir können nur richtig und vollständig ausgefüllte Anträge, ohne vorab zu klärende Rückfragen, bearbeiten.
Was ist sonst noch wichtig?
Wir speichern Ihre Daten nur zum Zweck der Verarbeitung Ihres Antrags. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Der Bereich der allgemeinen Anträge gilt für alle IHK-Mitgliedsunternehmen der IHK Limburg.
Anträge für Kleingewerbetreibende
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer im Wirtschaftsjahr ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für im Handelsregister eingetragene Firmen
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Für den Fall, dass der für Ihr Unternehmen zu erwartende Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen sollte, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen