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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Anpassung des IHK-Beitrags

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer im Wirtschaftsjahr ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

Beitragsbefreiung für das laufende Jahr

§ 3 Abs. 3 S. 3 IHKG sieht eine Möglichkeit der Beitragsfreistellung für IHK-zugehörige Unternehmer(innen) nach Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb vor. Diese rechtliche Regelung gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die mögliche Beitragsfreistellung bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr der IHK (01.01. bis 31.12. des Jahres). Eine Beitragsfreistellung wird derzeit gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 € im Geschäftsjahr nicht übersteigt.