Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften
Die Tätigkeit unserer GmbH, UG erschöpft sich in der Komplementärfunktion (persönlich haftende Gesellschafterin i. S. § 161 Abs. 1 HGB) in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft (*bitte unten eintragen), die ebenfalls Mitglied bei der IHK Limburg ist.
Wir beantragen daher für die Komplementärgesellschaft die Ermäßigung des Grundbeitrags auf zur Zeit 150,00 Euro.
Hinweis: Wenn der Grundbeitrag im aktuellen Beitragsbescheid bereits der Reduzierung auf EUR 150,00 entspricht, dann liegt uns Ihr Antrag bereits vor und muss nicht erneut gestellt werden. Er gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind.