Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Berlin
Als Mitgliedsunternehmen unserer IHK können Sie hier direkt, schnell und sicher mit uns kommunizieren.
Was ist zu beachten?Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Dies ist wichtig, da bei Antragstellung keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit stattfindet und wir nur richtig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Wenn Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF oder Bild Datei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller Dateien auf bis zu 31 Megabyte begrenzt ist.
Allgemeine Anträge
➤ Antrag ausfüllen
Die Berechnungsgrundlage für die IHK-Beiträge ist der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des Geschäftsjahres. Dabei sind die Festsetzungen des Finanzamtes für uns verbindlich.
Unsere Beitragsordnung sieht vor, dass wir eine vorläufige Veranlagung anhand des letzten bekannten Ertrages oder Gewinns vornehmen können (Vorauszahlung). Wird uns der Gewerbeertrag des Jahres übermittelt, erhalten Sie einen endgültigen Beitragsbescheid (Abrechnung).
Gibt es hier Unstimmigkeiten passen wir Ihnen gerne die Beiträge an:
- Änderung der Vorauszahlung
Bitte senden Sie uns eine Kopie eines aktuellen Gewerbesteuerbescheides/Einkommensteuerbescheids oder eine aktuelle BWA o. GuV
- Änderung der Abrechnung
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Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
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Anträge nur für Kleingewerbetreibende und GbR’s ohne Handelsregistereintrag
Ein Erlass unserer Forderung ist möglich, wenn die Zahlung für Sie eine erhebliche Härte wäre. Weil wir alle Mitglieder gleich behandeln müssen, können wir Beiträge nur unter ganz bestimmten Umständen erlassen.
Einem Erlassantrag können wir z. B. zustimmen, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten € 33.600,00 bzw. bei Ledigen € 16.800,00 nicht übersteigt oder Sie Bezüge vom Jobcenter erhalten. (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV)
Damit wir Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten können benötigen wir Ihren aktuellsten Einkommenssteuerbescheid oder den jeweiligen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Bei einer GbR müssen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können nicht erlassen werden!➤ Antrag ausfüllen