IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Willkommen im Bereich Online-Anträge Ihrer IHK Berlin

Als Mitgliedsunternehmen unserer IHK können Sie hier direkt, schnell und sicher mit uns kommunizieren.

Was ist zu beachten?
Füllen Sie bitte den Antrag sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Dies ist wichtig, da bei Antragstellung keine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit stattfindet und wir nur richtig ausgefüllte Anträge bearbeiten können. Wenn Nachweise in Form einer bzw. mehrerer PDF oder Bild Datei(en) übersandt werden, beachten Sie bitte, dass die Gesamtgröße aller Dateien auf bis zu 31 Megabyte begrenzt ist.

Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle allgemein gültig sind.

Hat sich in Ihrem Unternehmen die Anschrift geändert? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese hier mitzuteilen.
➤ Antrag ausfüllen

Die Berechnungsgrundlage für die IHK-Beiträge ist der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des Geschäftsjahres. Dabei sind die Festsetzungen des Finanzamtes für uns verbindlich.

Unsere Beitragsordnung sieht vor, dass wir eine vorläufige Veranlagung anhand des letzten bekannten Ertrages oder Gewinns vornehmen können (Vorauszahlung). Wird uns der Gewerbeertrag des Jahres übermittelt, erhalten Sie einen endgültigen Beitragsbescheid (Abrechnung).

Gibt es hier Unstimmigkeiten passen wir Ihnen gerne die Beiträge an:

  • Änderung der Vorauszahlung

Bitte senden Sie uns eine Kopie eines aktuellen Gewerbesteuerbescheides/Einkommensteuerbescheids oder eine aktuelle BWA o. GuV

  • Änderung der Abrechnung
Eine Berichtigung unseres Beitrags ist nur möglich, wenn das Finanzamt den Gewerbeertrag zum Beispiel nach einer Betriebsprüfung noch einmal ändert. Wenn das für Sie zutrifft, senden Sie uns bitte den geänderten Steuerbescheid.

➤ Antrag ausfüllen
Gewerbeabmeldung (nicht für Kapitalgesellschaften)
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation

➤ Antrag ausfüllen
Sie brauchen eine Kopie Ihres aktuellen Beitragsbescheides oder eines älteren Beitragsbescheides? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Sie erhalten von uns die Kopie des Bescheides per E-Mail oder per Post. Bitte wählen Sie am Ende der Seite die Versandart.
➤ Antrag ausfüllen
Ausschließlich Mitglied der Handwerkskammer sind Sie nur dann, wenn Sie ausschließlich handwerklich tätig sind. Oft haben Unternehmen aber neben dem handwerklichen auch einen nichthandwerklichen Betriebsteil. Dann sind Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer. Die Aufteilung nehmen wir nach dem handwerklichen bzw. nichthandwerklichen Umsatz vor.
➤ Antrag ausfüllen
Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.
➤ Antrag ausfüllen
Nutzen Sie dieses Formular für sonstige Nachrichten an uns. Bitte beachten Sie, dass wir ohne aussagekräftige Dokumente keine Änderungen durchführen können.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge nur für Kleingewerbetreibende und GbR’s ohne Handelsregistereintrag
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister

Ein Erlass unserer Forderung ist möglich, wenn die Zahlung für Sie eine erhebliche Härte wäre. Weil wir alle Mitglieder gleich behandeln müssen, können wir Beiträge nur unter ganz bestimmten Umständen erlassen.

Einem Erlassantrag können wir z. B. zustimmen, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten € 33.600,00 bzw. bei Ledigen € 16.800,00 nicht übersteigt oder Sie Bezüge vom Jobcenter erhalten. (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV)

Damit wir Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten können benötigen wir Ihren aktuellsten Einkommenssteuerbescheid oder den jeweiligen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Bei einer GbR müssen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.

Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können nicht erlassen werden!

➤ Antrag ausfüllen