Adressänderung
Hat sich in Ihrem Unternehmen die Anschrift geändert? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese hier mitzuteilen.
Anpassung Ihres Beitragsbescheids
Die Berechnungsgrundlage für die IHK-Beiträge ist der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des Geschäftsjahres. Dabei sind die Festsetzungen des Finanzamtes für uns verbindlich.
Unsere Beitragsordnung sieht vor, dass wir eine vorläufige Veranlagung anhand des letzten bekannten Ertrages oder Gewinns vornehmen können (Vorauszahlung). Wird uns der Gewerbeertrag des Jahres übermittelt, erhalten Sie einen endgültigen Beitragsbescheid (Abrechnung).
Gibt es hier Unstimmigkeiten passen wir Ihnen gerne die Beiträge an:
- Änderung der Vorauszahlung
Bitte senden Sie uns eine Kopie eines aktuellen Gewerbesteuerbescheides/Einkommensteuerbescheids oder eine aktuelle BWA o. GuV
- Änderung der Abrechnung
Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung (nicht für Kapitalgesellschaften)
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Kopie vom Beitragsbescheid
Sie brauchen eine Kopie Ihres aktuellen Beitragsbescheides oder eines älteren Beitragsbescheides? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Sie erhalten von uns die Kopie des Bescheides per E-Mail oder per Post. Bitte wählen Sie am Ende der Seite die Versandart.
Mitglied in der Handwerkskammer
Ausschließlich Mitglied der Handwerkskammer sind Sie nur dann, wenn Sie ausschließlich handwerklich tätig sind. Oft haben Unternehmen aber neben dem handwerklichen auch einen nichthandwerklichen Betriebsteil. Dann sind Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer. Die Aufteilung nehmen wir nach dem handwerklichen bzw. nichthandwerklichen Umsatz vor.
Mitteilung Bankverbindung
Sie möchten uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung Ihres Guthabens mitteilen? Dann tragen Sie Ihre Daten bitte in dieses Formular ein.
Sonstige Mitteilung an uns
Nutzen Sie dieses Formular für sonstige Nachrichten an uns. Bitte beachten Sie, dass wir ohne aussagekräftige Dokumente keine Änderungen durchführen können.