Erlassantrag
Ein Erlass unserer Forderung ist möglich, wenn die Zahlung für Sie eine erhebliche Härte wäre. Weil wir alle Mitglieder gleich behandeln müssen, können wir Beiträge nur unter ganz bestimmten Umständen erlassen.
Einem Erlassantrag können wir z. B. zustimmen, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten € 33.600,00 bzw. bei Ledigen € 16.800,00 nicht übersteigt oder Sie Bezüge vom Jobcenter erhalten. (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV)
Damit wir Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten können benötigen wir Ihren aktuellsten Einkommenssteuerbescheid oder den jeweiligen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Bei einer GbR müssen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können nicht erlassen werden!