Rückantwort für Neumitglieder
Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
➤ Mitteilung ausfüllen
Erklärung zum IHK-Beitrag
Sie haben Ihr Gewerbe erstmals neu begonnen, wiederaufgenommen oder Ihre Tätigkeit aktuell in unseren IHK-Bezirk verlegt – dann möchten wir gerne folgende Hinweise zum IHK-Beitrag und zu den Befreiungsmöglichkeiten geben.
Wenn eine dieser Voraussetzungen (oder beide) für Sie zutrifft/zutreffen, dann stellen Sie bitte hier Ihren Antrag.
➤ Antrag ausfüllen
Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.Beitragsbefreiung für das laufende Jahr
Sehr geehrte Damen und Herren, die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung für IHK-zugehörige Unternehmer(innen) nach Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die mögliche Beitragsfreistellung bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr der IHK (01.01. bis 31.12. des Jahres). Eine Beitragsfreistellung wird derzeit gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 € im Geschäftsjahr nicht übersteigt.
Ratenzahlung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
Stundung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.