Hier finden Sie online ausfüllbare Formulare, die Ihnen die Antragstellung bei uns erleichtern. Bitte beachten Sie, dass keine Überprüfung der eingegebenen Daten auf Richtigkeit stattfindet. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Nur richtig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrages gespeichert und werden nach 14 Tagen wieder gelöscht.
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrages gespeichert und werden nach 14 Tagen wieder gelöscht.
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister
Rückantwort für Neumitglieder
Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
➤ Mitteilung ausfüllen
Erklärung zum IHK-Beitrag
Sie haben Ihr Gewerbe erstmals neu begonnen, wiederaufgenommen oder Ihre Tätigkeit aktuell in unseren IHK-Bezirk verlegt – dann möchten wir gerne folgende Hinweise zum IHK-Beitrag und zu den Befreiungsmöglichkeiten geben. Wenn eine dieser Voraussetzungen (oder beide) für Sie zutrifft/zutreffen, dann stellen Sie bitte hier Ihren Antrag.
➤ Antrag ausfüllen
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus!
➤ Mitteilung ausfüllen
Erklärung zum IHK-Beitrag
Sie haben Ihr Gewerbe erstmals neu begonnen, wiederaufgenommen oder Ihre Tätigkeit aktuell in unseren IHK-Bezirk verlegt – dann möchten wir gerne folgende Hinweise zum IHK-Beitrag und zu den Befreiungsmöglichkeiten geben. Wenn eine dieser Voraussetzungen (oder beide) für Sie zutrifft/zutreffen, dann stellen Sie bitte hier Ihren Antrag.
➤ Antrag ausfüllen
Anpassung des IHK-Beitrags
➤ Antrag ausfüllen
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.➤ Antrag ausfüllen
Beitragsbefreiung für das laufende Jahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung für IHK-zugehörige Unternehmer(innen) nach Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die mögliche Beitragsfreistellung bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr der IHK (01.01. bis 31.12. des Jahres).
Eine Beitragsfreistellung wird derzeit gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 € im Geschäftsjahr nicht übersteigt.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Ratenzahlung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Stundung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Handelsregisterfirmen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, MIT Eintragung im Handelsregister
wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.
Rückantwort für Neumitglieder
Antwort zum Begrüßungsschreiben
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus.
➤ Mitteilung ausfüllen
Um Ihre Daten abzustimmen und korrekt aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten zu bestätigen bzw. uns Änderungen mitzuteilen. Füllen Sie hierzu bitte nachfolgende Mitteilung aus.
➤ Mitteilung ausfüllen
Allgemeine Änderungsmitteilungen
Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
➤ Antrag ausfüllen
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
➤ Antrag ausfüllen
Anpassung des IHK-Beitrags
➤ Antrag ausfüllen
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.➤ Antrag ausfüllen
Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften
IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung III. Ziff. 2. 2 a) gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Ratenzahlung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Für einen Antrag auf Ratenzahlung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen
Stundung
Wir bieten Mitgliedsunternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befinden, die Möglichkeit der Stundung des IHK-Beitrags an. Für einen Antrag auf Stundung gilt eine maximale Frist von 6 Monaten.
➤ Antrag ausfüllen
➤ Antrag ausfüllen