Befreiung für Existenzgründer
Gilt nur für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Sie gilt nicht bei GbR’s.
Ich bestätige, dass ich in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor meiner Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, aus selbständiger/freiberuflicher Arbeit erzielt habe, noch war ich an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt. Darüber hinaus bestätige ich, dass mein Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr meiner Betriebseröffnung und in den drei nachfolgenden Jahren 25.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sollte der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb diese Grenze wider Erwarten überschreiten, dann werde ich die IHK Lahn-Dill unaufgefordert und unverzüglich hierüber informieren.