Hier finden Sie online ausfüllbare Formulare, die Ihnen die Antragstellung bei uns erleichtern. Bitte beachten Sie, dass keine Überprüfung der eingegebenen Daten auf Richtigkeit stattfindet. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Nur richtig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister
Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben. Beitragsbefreiung
Für natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gilt die Beitragsfreistellung (§ 3 Abs. 3 S. 3 IHKG) wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb voraussichtlich 5.200,00 € im Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12. des Jahres) nicht übersteigt. Die endgültige Beitragsveranlagung erfolgt, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn vorliegt.
Anträge für Handelsregisterfirmen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, MIT Eintragung im Handelsregister
wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.
Anpassung des IHK-Beitrags
Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.
Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.
Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle allgemein gültig sind.
Allgemeine Änderungsmitteilungen
Haben sich in Ihrem Unternehmen Änderungen ergeben? Dann stehen hier Mitteilungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
Gewerbeabmeldung
Löschung der Firma im Handelsregister
Verschmelzung
Liquidation
Insolvenz
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer
Antrag auf eingetragene Handwerksbetriebe/gemischt-gewerbliche Unternehmen
Freistellung vom IHK -Beitrag, da der nichthandwerkliche Umsatz unter 130.000 Euro jährlich liegt.
Neue Bankverbindung