Korrigierte Wahldaten
Sofern Ihr Unternehmen handwerklich tätig ist, beachten Sie bitte, dass dies den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ausmachen kann. Bei der Wahl der IHK-Vollversammlung darf durch uns nur Ihre gewerbliche, d.h. die nichthandwerkliche Tätigkeit für die Zuordnung zu einer Wahlgruppe berücksichtigt werden (z.B. B – Groß- und Einzelhandel).
Sofern Sie diese gewerbliche Tätigkeit nicht (mehr) ausüben sollten, teilen Sie uns dies bitte im Feld "Weitere Mitteilungen" mit.
Warum wurde ich diesem Wahlbezirk zugeordnet?