Für Komplementärgesellschaften
Die Tätigkeit unserer GmbH oder UG erschöpft sich in der Komplementärfunktion in nicht mehr als einer Personengesellschaft (bitte unten eintragen), die ebenfalls Mitglied bei der Niederrheinischen IHK ist.
Wir beantragen daher für die Komplementärgesellschaft die Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 %.