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Besondere Regelung für Komplementärgesellschaften

Die Tätigkeit unserer GmbH, UG erschöpft sich in der Komplementärfunktion (persönlich haftende Gesellschafterin i. S. § 161 Abs. 1 HGB) in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft (*bitte unten eintragen), die ebenfalls Mitglied bei der IHK ist.

Wir beantragen daher für die Komplementärgesellschaft die Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent (von derzeit EUR 240,00 auf EUR 120,00). Hinweis: Wenn der Grundbeitrag im aktuellen Beitragsbescheid bereits der Reduzierung auf EUR 120,00 entspricht, dann liegt uns Ihr Antrag bereits vor und muss nicht erneut gestellt werden. Er gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
WICHTIG: Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Im Falle der Anpassung erhalten Sie einen geänderten Beitragsbescheid.
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