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IHK-Beitrag und Mitgliederdaten
  

Online-Anträge

Hier finden Sie online ausfüllbare Formulare, die Ihnen die Antragstellung bei uns erleichtern. Bitte beachten Sie, dass keine Überprüfung der eingegebenen Daten auf Richtigkeit stattfindet. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und vermeiden Sie Tippfehler. Nur richtig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.

Wie starten Sie mit der Antragstellung?
Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind oder ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Nach Ihrer Auswahl stehen die für Sie möglichen Anträge zur Verfügung.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden nur zum Zweck der Verarbeitung des Antrages gespeichert und werden nach 14 Tagen wieder gelöscht.
Anträge für Kleingewerbetreibende
Einzelunternehmen und GbR’s, ohne Eintragung im Handelsregister

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag / Gewinn über 5.200,-- EUR erwartet, aber voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, als die dem aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage, nutzen Sie bitte den Antrag auf Beitragsbefreiung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
Sehr geehrte Damen und Herren, die in § 3 Abs. 3 S. 3 IHKG geregelte Beitragsfreistellung für IHK-zugehörige Unternehmer(innen) nach Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die mögliche Beitragsfreistellung bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr der IHK (01.01. bis 31.12. des Jahres). Eine Beitragsfreistellung wird derzeit gewährt, wenn der Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200,00 € im Geschäftsjahr nicht übersteigt.
➤ Antrag ausfüllen
Anträge für Handelsregisterfirmen
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, MIT Eintragung im Handelsregister wie eine GmbH, UG, AG, OHG, GmbH & Co. KG, e. K. (eingetragener Kaufmann), usw.

Eine Änderung der Höhe des Gewerbeertrages / Gewinns aus Gewerbebetrieb hat ggf. Auswirkungen auf die Höhe des gestaffelten Grundbeitrags und des Umlagebeitrages.

Wird ein Gewerbeertrag wesentlich von der im aktuellen Bescheid vorläufig zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage abweichen, nutzen Sie bitte diesen Antrag auf Anpassung.

Weiterer Hinweis: Auch ohne Antrag auf Anpassung erfolgt grundsätzlich für jedes Beitragsjahr eine Veranlagung, sobald der durch die Finanzbehörde festgesetzte Gewerbeertrag / Gewinn des jeweiligen Jahres vorliegt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nacherhoben.

➤ Antrag ausfüllen
IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent auf den Grundbeitrag gemäß der Wirtschaftssatzung III. Ziff. 2. 2 a) gewährt werden. Es gilt die Wirtschaftssatzung des jeweiligen Wirtschaftsjahres.
➤ Antrag ausfüllen
Allgemeine Anträge
Eine Reihe von Anträgen, die für alle allgemein gültig sind.

Bekanntgabe Bankverbindung für Guthabenerstattung.
➤ Antrag ausfüllen